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Baubegleitung

Wenn Sie sich für eine Sanierungsvariante entschieden haben geht es darum diese auch optimal umsetzen zu können, d.h. alle Sanierungsvarianten zu planen, Angebote einzuholen und diese zu vergleichen und skeptisch zu prüfen. Natürlich sollte man auf der Baustelle präsent sein und vor allem bei den wichtigsten Arbeiten vor Ort sein um Schäden und schlechte Ausführung der Bauarbeiten zu vermeiden. Spätere Reklamationen wegen nicht passender oder schlechter Bauausführung sind möglich aber teilweise sehr schwer durchzusetzen oder zu beweisen. Eine genaue Prüfung und Planung der Arbeiten sollte am besten durch einen Bauleiter durchgeführt werden. Eine Baubegleitung durch Fachkundige ist zudem anzuraten.

Hier sehen Sie ein Beispiel eines konkreten Objektes das durch uns begleitet wurde.




Folgende Arbeiten können bei uns in Auftrag gegeben werden um eine optimale Planung und Bauausführung zu gewährleisten:

Detailplanung:

Ausschreibung: Ausführung: Abnahme: Bewertung:

Zuschuss zur Baubegleitung von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), Auszug aus den Förderbedingungen der KfW

Wer als Immobilienbesitzer eine im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren" in der Kredit- oder Zuschussvariantegeförderte Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (EnEV2007) oder eine Kombination von mindestens 2 Einzelmaßnahmen durch einen externen Sachverständigen wie einen Energieberater begleiten lässt, kann für diese Maßnahmen dann zusätzlich den Zuschuss für Baubegleitung beantragen.

Ein Sachverständiger im Sinne der genannten Förderrichtlinien ist ein im zuständigen Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person.

Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal. 2.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt. Entstehen im Zusammenhang mit der Investitionsmaßnahme Aufwendungen für Baubegleitung, die die maximal förderfähigen Kosten von 4.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben übersteigen, so können diese die Obergrenze übersteigenden Aufwendungen im Rahmen Zuschussvariante des Programms "Energieeffizient Sanieren" mitfinanziert werden.



Hier als Beispiel die schematische Darstellung einer Wärmepumpe:

detail waermepumpe by solargrafik.de